2018_04 Hausordnung (Anlage 1)
die Freigabe der Turnhalle des Sonderpädagogischen Förderzentrums für den Vereinssport verschiebt sich
um eine Woche auf den 14. Mai 2018.
In dieser Woche steht Ihnen selbstverständlich die Ausweichhalle weiterhin zur Verfügung.
Für die Hallennutzung sind einige Punkte zu beachten:
Einweisung in Hallentechnik und Sportgeräte
Die Nutzung der Turnhalle ist erst nach einer Einweisung in die Hallentechnik und Sportgeräte möglich.
Sie werden deshalb gebeten, eine Person für die Einweisung zu nennen. Ein genauer Termin für die
Einweisung steht noch nicht fest, wird Ihnen, bzw. der einzuweisenden Person nach Bekanntgabe
umgehend mitgeteilt. Die Einweisung ist mittels Unterschrift zu bestätigen.
Notausgang
Die Notausgangstüren sind nur in Notfällen zu öffnen/nutzen!
Das Öffnen der Notausgangstüren zur Lüftung der Halle, oder um Wege abzukürzen, ist zu untersagen.
Die Lüftung der Turnhalle wurde technisch sehr gut aufgerüstet. Offen stehende Notausganstüren rufen
eine Störung des Lüftungskonzepts hervor.
Turnschuhe
Wie bereits in der Hausordnung (Nr. 1 d) aufgeführt, darf die Turnhalle nur mit Hallenschuhen mit
nichtfärbender Sohle betreten werden.
Hausordnung
Die Hausordnung (Anlage 1 zum Mietvertrag), die Sie im Anhang finden, ist unbedingt zu beachten.
Bitte informieren Sie ihre Sparten-/Übungsleiter/Trainer hierüber.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitta Hofmann